Büroartikel jetzt online bestellen
Geprüfter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Zertifziert von der Zertifizierungsstelle für Personal TAR-ZERT der TÜV-Akademie Rheinland GmbH
Zurück - Home - Kontakt
Sie sind hier: ImmoInfonet / SV-Büro Meinel / Schenkung

.

.

.


Wie mache ich es richtig?
Schenkung
Überlassung schon zu Lebzeiten

Geschenkt ist nicht gleich geschenkt. Sie können sich, speziell bei Immobilien, gewisse Rechte vorbehalten, die Ihnen das Wichtigste sichern: von der Betreuung und Pflege, über Unterhalt und Wohnrecht, bis hin zum Bezug von Mieten oder einer Rente. Eine Schenkung hat weitreichende Folgen. Sie sollten sich deshalb vorher von einem Notar Ihres Vertrauens über alle entsprechenden Möglichkeiten beraten lassen.

Wenn Sie nun ein Grundstück verschenken wollen, stellt sich die Frage nach dem realistisch anzusetzenden Wert.

Der Wert einer Immobilie ändert sich je nach Rechten und Lasten, die auf einem Grundstück eingetragen sind. Dies ist besonders in Hinblick auf die mögliche Schenkungsteuer oder bei der gewünschten Gleichbehandlung mehrerer Berechtigter im Rahmen der vorwegzunehmenden Erbfolge wichtig. Die Schenkung von Grundvermögen muss notariell beurkundet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Erbschaft und Gutachten.



So erreichen Sie uns